Timm Schulze, Vorstandmitglied der Bamberger Grünen, hat uns Auskunft gegeben über den Zeitplan der Freigabe des Cannabis, nötige Gesetzesänderungen und seine Meinung zur Meinung von Melanie Huml.
Timm Schulze: Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland verbreitet und die zurückliegende Politik der Prohibition ist gescheitert. Darum finde ich es gut, dass die Koalition die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizensierten Geschäften einführen möchte. Durch eine Entkriminalisierung kann der Schwarzmarkt zurückgedrängt, die Polizei entlastet, Steuern eingenommen und der Jugendschutz gestärkt werden. Konsument:innen können zudem zugänglicher für Präventionsarbeit werden. Außerdem kann durch klare Vorgaben der Gesundheitsschutz verbessert werden, zum Beispiel durch klare Kennzeichnung des THC-Gehalts.
Timm Schulze: Details müssen die Koalitionspartner nun gemeinsam festlegen. Als Vorbild könnte der Entwurf des Cannabiskontrollgesetzes dienen, den die grüne Bundestagsfraktion bereits 2015 vorgestellt hat. Demnach müssen Geschäfte für eine Lizensierung ein Sozialkonzept vorweisen. Maßnahmen zur Suchtprävention und dem Jugendschutz stehen dabei im Mittelpunkt.
Timm Schulze: Das hängt dann von den Vorgaben des Gesetzes ab.
Timm Schulze: Davon ist mir aktuell nichts bekannt.
Timm Schulze: Zunächst müssen sich SPD, GRÜNE und FDP auf ein konkretes Konzept einigen. Aus meiner persönlichen Sicht sollte die Priorität hier zunächst auf der rechtssicheren Entkriminalisierung von Eigenanbau und Besitz in überschaubaren Mengen liegen. Für den lizensierten Verkauf und Anbau im großen Stil könnten Änderungen im Europarecht und internationalen Recht nötig sein. Dank des Paradigmenwechsels durch die neue Bundesregierung gibt es dafür neuen Rückenwind.
Timm Schulze: Die Ampelkoalition hat deutlich gemacht, dass sie so schnell wie möglich entsprechende Regelungen auf den Weg bringen möchte.
Timm Schulze: Ein erster Schritt wäre, dass der bayerische Innenminister und die CSU ihren gescheiterten Ansatz in der Cannabis-Politik überdenken. Bis es Änderungen auf Bundesebene gibt, könnte der Freistaat zum Beispiel die aktuelle Straffreiheitsgrenze von 6 Gramm Eigenbesitz eigenständig anheben. In Nordrein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz liegt diese beispielsweise schon heute bei 10 Gramm. Zusätzlich sollte der Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden bei der Anklageentscheidung unterhalb dieser Grenze eingeschränkt werden. Das schafft Rechtssicherheit.
Timm Schulze: Das Problem liegt hier unter anderem in unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Echte Rechtssicherheit kann darum vermutlich nur eine eindeutige gesetzliche Neuregelung schaffen.
Timm Schulze: Dann vertritt Frau Huml auch in diesem Feld leider wieder einmal Konzepte von vorgestern. Millionen von Menschen werden aktuell trotz einer gescheiterten Drogenpolitik weiter kriminalisiert und in die Illegalität getrieben. Das stärkt nicht nur die organisierte Kriminalität, auf Schwarzmärkten gibt es auch keinen Jugend- und Gesundheitsschutz. Cannabis ist genau wie Alkohol nicht harmlos. Eine moderne Drogen- und Suchtpolitik stellt aber Prävention statt Verfolgung in den Mittelpunkt. So können Abhängigkeit und riskante Konsumformen besser verhindert oder zumindest verringert werden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert übriges bereits seit langem einen Fokus auf Präventionsprogramme und eine Entkriminalisierung der Konsument:innen.
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